Uns ist wichtig, dass das beste Wochenende des Jahres keinen faden Beigeschmack hat.
Deswegen leisten wir, abhängig vom Alter des Geräts, auch bei Gebrauchtgeräten bis zum Neuwert.
Der Anspruch auf Erstattung des Neuwertes ist wie folgt begrenzt:
– bei Computern und Peripheriegeräten auf 2 Jahre
– bei Geräten der Unterhaltungselektronik auf 3 Jahre
– bei sonstigen technischen Geräten auf 5 Jahre
– bei allen anderen Sachen auf 10 Jahre
Bei Überschreitung der genannten Zeiträume wird der Zeitwert ersetzt.
Beispiel:

Dein Monitor (18 Monate, 600 Euro) fällt dir beim Aufbau ausversehen herunter. Totalschaden. Du erhältst einen neuen Monitor, der bis zu 600 Euro kostet oder ersatzweise 600 Euro als Geldleistung. Wäre dein Monitor bereits 36 Monate alt, würde ein entsprechender Abzug für das Alter, z.B. – 200 Euro berechnet werden.